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1. Allgemeines, Angebote und Auftragserteilung, Lieferumfang Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Bedingungen zu Grunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Angaben in Prospekten, Leistungskurzbeschreibungen sowie sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Produkte bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
2. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk / Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel ob bei uns oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten - zum Beispiel: Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Wir müssen dem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit, beispielsweise mit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung, im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Sofern Vertragsinhalt - auch - die Lieferung, Erstellung oder Anpassung von Software ist, gilt eine Nachfrist als dann zwischen den Parteien als angemessen vereinbart, wenn diese mindestens 6 Wochen beträgt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Preise Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Zahlung Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.Die Lieferung erfolgt ausschließlich per Nachnahme per Bankeinzug oder per Vorauskassa. Lieferungen außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgen vorläufig nur per Vorauskassa (Überweisung oder Scheck).Bei Lieferung per Nachnahme wird eine NN-Gebühr eingehoben.
5. Gefahrübergang, Versand und Fracht Die Ware ist gegen Beschädigung durch uns versichert. Die Lieferung erfolgt ab einem Netto-Warenwert von € 110,-- frachtfrei in die Länder: Deutschland, Österreich, Schweiz. Für Lieferungen in alle übrigen Länder werden die tatsächlich anfallenden Lieferkosten dem Besteller verrechnet. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
6. Entgegennahme und Annahmeverzug Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen an, so können wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Nachfrist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sofern wir Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser 15% der vereinbarten Vergütung für die nicht entgegengenommene Lieferung oder Leistung, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kundens, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Gewährleistung Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an d. Liefergegenständen: Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Sofern die gelieferte Ware zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an uns zurückzugeben ist, treffen den Anwender die hierfür anfallenden Transportkosten. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Anwender ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung zu.Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Sofern zum Vertragsinhalt gebrauchte Produkte gehören, ist hinsichtlich dieser jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen uns umgehend gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nachgerügt werden.
10. Haftung Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir unbeschränkt. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voran stehenden Absatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die oben genannte Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
11. Abtretungsverbot Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Rechte aus mit uns geschlossenen Verträgen nicht an Dritte abgetreten werden.
12. Datenschutz Der Kunde wird hiermit darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten, die für die Auftragsabwicklung und die Geschäftsbeziehung erforderlich sind, in maschinenlesbarer Form speichern und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Wir gewährleisten die vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten.
13. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
14. Schriftform Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von uns erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn wir hierfür unsere schriftliche Zustimmung erteilen.
15. Nichtigkeitsklausel Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
16. Rechtswahl Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
18. Hinweis zum Fernabsatzgesetz Sie bestellen ohne Risiko durch Ihr gesetzliches Rückgaberecht gemäß Fernabgabegesetz. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Kunden kann die Ware daher ohne Angabe von Gründen an uns zurückgesendet werden. Die Rücksendekosten sind vom Kunden zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass wir keine unfrei an uns versandte Ware annehmen. Die Ware muss in jedem Fall in einwandfreiem und ungeöffnetem Zustand sein.
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